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Die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze vorgeschrieben. Damit ist sie Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, der außerdem auch die gesetzliche Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Unfallversicherung angehören.

Wie die übrigen Bereiche auch, soll die staatliche Regelung für die Krankenversicherung dabei helfen, soziale Notlagen zu verhindern. So wird sichergestellt, dass für alle Bürger eine medizinische Betreuung bei einer Krankheit gewährleistet ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar für viele Arbeiter und Angestellte vorgeschrieben, doch gibt es einige gesellschaftliche Gruppen, die sich hier nicht versichern können. Dazu zählen Beamte, Selbstständige, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Wenn jedoch bereits ein Versicherungsschutz besteht, kann die gesetzliche Versicherung beibehalten werden. Wenn beispielsweise ein Arbeiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und sich selbstständig macht, kann er die bisherige Versicherung beibehalten. Obwohl Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber einen Versicherungsschein erhalten, mit dem die Kosten für eine Gesundheitsbehandlung abgerechnet werden, sind sie nicht direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese übernimmt lediglich die Abrechnung, die Kosten trägt hingegen der Staat aus Steuergeldern.

Die Beiträge für die gesetzliche Form der Krankenversicherung hängen vom Einkommen ab. Je höher das Gehalt ist, desto höher sind auch die Beiträge.

Krankenzusatzversicherung

Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die Krankenzusatzversicherung in Anspruch zu nehmen. Über das folgende Formular können Sie absolut kostenlos und unverbindlich ein Angebot einholen.


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