Die Lohnsteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr ist ein unbeliebter und sehr umfangreicher „Papierkram“. Die meisten Menschen scheuen sich davor und schieben diese Aufgabe Wochen oder Monate vor sich her. Allein das Zusammensuchen der geforderten Unterlagen und Belege schreckt den ein oder anderen schon ab. Aber – in den meisten Fällen lohnt sich dieser Aufwand und eine nette Summe wandert noch mal aufs eigene Konto. Die Lohnsteuererklärung dient dazu, dem Arbeitnehmer zu viel gezahlte Steuern wieder zu erstatten, denn mit der monatlichen Abfuhr an das Finanzamt wird eine Vorauszahlung geleistet, die aber selten den tatsächlichen Steuern entspricht.
Seit einigen Jahren kann man auch online die Steuererklärung machen und an das Finanzamt übermitteln. Das entsprechende Programm heißt „Elster“ und kann problemlos heruntergeladen und benutzt werden.
Wer kann eine Lohnsteuererklärung machen?
Jeder Arbeitnehmer, der Lohn im vergangenen Kalenderjahr erhalten hat und nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist. Wer zur Einkommenssteuer veranlagt wurde, hat keine Wahlmöglichkeit, er ist verpflichtet diese abzugeben.
Wann lohnt es sich?
Es lohnt sich in der Regel für fast jeden Arbeitnehmer. Ausnahme sind wirklich nur diejenigen, die sehr wenig Einkommen erzielt haben und somit auch nur einen ganz geringen Anteil an Steuern oder gar keinen gezahlt haben. Wer nichts gezahlt hat, kann auch nicht zu viel gezahlt haben und somit keine Erstattung bekommen.
Bei Ehepaaren ist eine gemeinsame Steuererklärung sinnvoll, vor allem wenn beide Ehepartner in der Steuerklasse IV ihre Beiträge entrichtet haben, ist eine Rückzahlung zu erwarten. Aber auch in anderen Steuerklassen ist eine Erstattung wahrscheinlich.
Wer hohe Werbungskosten, dazu zählen vor allem Fahrten zur Arbeitsstätte, hat sollte ebenfalls unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Ebenso diejenigen, die hohe Sonderkosten im Laufe des vergangenen Jahres zu leisten hatten, dazu zählen insbesondere Unterhaltszahlungen oder spezielle berufsbedingte Anschaffungen. Auch Änderungen in den Lebensumständen wie Heirat, Scheidung, Kinder oder Änderungen in den Verhältnissen der Kinder können zu einer beträchtlichen Änderung der zu zahlenden und damit zu erstattenden Steuern führen.
Hilfe vom Fachmann
Wer sich nicht so genau auskennt, was alles in einer Lohnsteuererklärung angegeben werden sollte, dem ist zu empfehlen wenigsten einmalig einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Durch seine Fachkenntnisse kann der Rückzahlungsbetrag um ein vielfaches höher ausfallen, sodass sich sein Honorar schnell bezahlt macht. Dies gilt vor allem, wenn mehrere Neuerungen im Laufe des Steuerjahres eingetreten sind.
Aber auch die Finanzämter haben Sprechstunden, in denen offen Fragen geklärt werden können. Das Steuerprogramm Elster sowie die Formulare für die Lohnsteuererklärung beinhalten ausführliche Anleitungen zur Erklärung.