Insbesondere Betreiber größerer Fahrzeugflotten nutzen häufig KFZ-Haftpflichtversicherungen mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. Durch diese Klausel verringert sich für diese Versicherten in der Regel die Versicherungsprämie nach unten. Diese geringeren Beiträge bedeuten für das Finanzministerium Mindereinnahmen, da sie nicht besteuert werden. Nach Schätzungen entgehen dem Fiskus so jährlich rund 100 Millionen Euro. In Zeiten klammer Finanzen, soll sich das ändern.
Das Finanzministerium plant, auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall auch die Mehrwertsteuer von 19% zu berechnen. Die Selbstbeteiligung sei wie auch die Versicherungsprämie eine Leistung an den Versicherer zum Deckungsschutz berichtete die Financial Times Deutschland. Der Bundesrat sieht dies aktuell noch anders, so dass noch beratungsbedarf besteht. Auch die KFZ-Versicherungs- und Handwerksbranche fürchten höhere Kosten.
Die Vorschläge beschränken sich wie oben beschrieben zunächst nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Denkbar ist allerdings, dass zukünftig gleiche Regeln auch für die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung angewendet werden, so dass die Gesetzesänderung breitere Schichten treffen würde. Im November werden Bundestag und Bundesrat über die Vorlagen entscheiden.