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Steuern → Sinn einer Sterbegeldversicherung

Egal ob alt oder jung, irgendwann ist für jeden das Leben zu Ende. Manche Menschen haben davor Angst, andere wiederum nicht. Wichtig ist aber nahezu allen, dass einerseits ihr Letzter Wille beachtet wird und zudem, dass die Angehörigen durch die Bestattung nicht übermäßig hoch belastet werden. Eine Beerdigung kann heute wirklich ins Geld gehen, schnell kommen hier viele tausend Euro zusammen. Im Schnitt zahlt man hierzulande 7.000 Euro für eine Beerdigung. Dazu kommen dann natürlich noch ggf. die Kosten für einen Grabstein bzw. ein Grabmal und die Grabpflege. Gerade ältere Menschen haben dieses Geld nicht, so dass dann die Kinder die Kosten tragen müssten. Verständlich, dass es für viele ein Albtraum ist, ihren Angehörigen die Kosten zu hinterlassen. Allerdings gibt es eine Versicherungsmöglichkeit, die diese Kosten abdeckt, die Sterbegeldversicherung.

Die Leistungen der Sterbegeldversicherung

Bei einer Sterbegeldversicherung wird eine einmalige Summe versichert, in der Regel zwischen 2.000 und 15.000 Euro, durch die im Trauerfall die Kosten für die Beerdigung abgedeckt werden können. Damit die tatsächlichen Kosten auch durch die Versicherung gedeckt sind, sollte die Versicherungssumme nicht zu gering festgesetzt werden. Wie oben bereits ausgeführt, sind Beerdigungen oft sehr teuer. Wird die Versicherungsleistung, wie es angedacht ist, tatsächlich für die Deckung der Beerdigungskosten genutzt, bleibt die Auszahlung übrigens steuerfrei. Daneben handelt es sich bei der Sterbegeldversicherung um sogenanntes sozialhilferechtliches Schonvermögen. Im Klartext bedeutet dies, dass es bei längerer Arbeitslosigkeit sprich Hartz IV Bezug nicht zu einer Anrechnung der Versicherung auf das Vermögen kommt, sondern die Ansprüche von der Existenz einer solchen Versicherung unberührt bleiben, also ähnlich wie bei einer Riesterversicherung.

Dieser Versicherungsschutz gilt – was auch logisch ist – das ganze Leben lang, egal ob innerhalb Deutschlands oder aber im Ausland. Auch gibt es keine Gesundheitsprüfung, sondern der Schutz gilt unabhängig von einer solchen. Manche Versicherer, etwa Monuta, bieten zusätzlich eine Verdoppelung der Versicherungssumme, wenn es sich um einen Unfalltod handelt. Der Tod muss der Versicherung durch die Sterbeurkunde und die üblichen amtlichen bzw. ärztlichen Dokumente angezeigt werden, dann wird das Geld überwiesen. An dieser Stelle noch ein Hinweis: Bei jährlicher Beitragszahlung lässt sich manchmal ein günstigerer Preis erzielen, als wenn monatlich gezahlt wird.

Unterschied zur Risikolebensversicherung

Anders als die Risikolebensversicherung (Risiko-LV) dient die Sterbegeldversicherung grundsätzlich nur zur Finanzierung der Beerdigungskosten. Die Risiko-LV hingegen dient der Absicherung des Einkommens bzw. der Erhaltung des Lebensstandards der Hinterbliebenen. Gibt es in einer Familie beispielsweise einen Alleinverdiener, kann es sinnvoll sein, für diesen eine Risiko-LV abzuschließen, damit im Falle des Todes die Angehörigen ausreichend versorgt sind. Die Versicherungssummen sind aus diesem Grund hier zumeist deutlich höher und können auch siebenstellige Beträge erreichen. Daher wird eine solche Versicherung meist nur bis zum Renteneintritt abgeschlossen oder bis feste Belastungen wie Hypothekenraten wegfallen. Wenn der Todesfall nach dem Ende des versicherten Zeitraumes eintritt, zahlt die Versicherung nichts – auch werden gezahlte Beiträge natürlich nicht erstattet. Zudem handelt es sich bei der Risiko-LV nicht um sozialhilferechtliches Schonvermögen. Daher sollte man Risiko-LV und Sterbegeldversicherung nicht verwechseln. Erstere dient der Absicherung von Einkommen, letztere der Deckung von Beerdigungskosten, wenn man diese nicht den Angehörigen hinterlassen möchte.


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