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Steuern → Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die staatliche Rente, früher oftmals als alleinige Altersvorsorge ausreichend, wird angesichts der demographischen Entwicklung – immer weniger junge Menschen und immer mehr alte – leistungsmäßig deutlich reduziert. Sowohl die Höhe der Rente reduziert sich als auch die Bezugsjahre, indem das Eintrittsalter erhöht wird. Wer trotzdem früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Vor diesem Hintergrund müssen private Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, damit auch im hohen Alter noch der gewohnte Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann. Hierzu zählt neben der staatlich geförderten Riesterrente auch die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Doch wie genau funktioniert diese? In diesem Beitrag wollen wir auf die Funktionsweise und Vor- bzw. Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer eingehen, damit Interessierte einen ersten Überblick erhalten.

Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, soviel schon einmal vorweg. In der Vergangenheit war die BAV häufig eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, um den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden. Heute sind Mischformen, vor allem aber vom Arbeitnehmer vollständig selbst finanzierte Formen durch Entgeltumwandlung deutlich verbreiteter als die alte Variante, bei der der Arbeitgeber noch alles selbst zahlte. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich – bedauerlicherweise – nur auf die Version mit der Entgeltumwandlung, also die eigenfinanzierte Besparung der Rentenversicherung. Einen Teil des Gehaltes kann der Arbeitnehmer damit zu einer bAV umwandeln, wozu auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen. So kann nach und nach eine Zusatzrente aufgebaut werden. Dabei wird ein Teil des Bruttolohns, d.h. vor Abzug von Steuern, vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber entweder selbst investiert oder an einen Pensionsfonds bzw. eine Direktversicherung weitergeben. Anders als bei der privaten Form der Altersvorsorge trägt hier der Chef die Entscheidung, wie investiert wird.

Für die Arbeitnehmer ergibt sich bei der bAV ein Steuervorteil, da die Beiträge vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben investiert werden. Bei anderen Formen müssen unter Umständen erst noch Steuern und Abgaben gezahlt werden. Über den Daumen kann man damit sagen, dass bei einer monatlichen Rate von 100 Euro rund 60 Euro selbst getragen werden, der Rest kommt – durch die Einsparungen – vom “Staat”. Für die Arbeitgeber bedeutet dies gleichzeitig eine Einsparung bei den Lohnnebenkosten. Viele Arbeitgeber honorieren dies übrigens, indem sie die eingesparten Teile zusätzlich in die Betriebsrente einzahlen. Diese reduzierten Sozialabgaben bedeuten auf der anderen Seite, dass die Arbeitnehmer weniger Geld in die Rentenkasse einzahlt, wodurch sich sein gesetzlicher Rentenanspruch reduziert. Vor diesem Hintergrund sollte vorab geprüft werden, ob die zusätzliche private bzw. betriebliche Rentenzahlung diesen Nachteil später mindestens ausgleicht. Weiterhin werden die Beiträge zwar nicht in der Ansparphase versteuert, dafür aber nachgelagert beim Bezug der Rente: Hier wird neben der vollen Steuer auch der volle Satz von Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Bezüglich der Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers brauchen sich Arbeitnehmer übrigens keine Sorgen zu machen: Die eingezahlten Beiträge sind abgesichert. Allerdings kann die Betriebsrente in der Regel nicht ausgezahlt werden, so lange der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Ausnahmen können unter Umständen bei sehr kleinen Ansprüchen gemacht werden. Ob sich eine bAV damit wirklich lohnt, muss individuell berechnet werden.


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